Preise

90 Euro pro Stunde

Kürzere Termine sind möglich und werden anteilig abgerechnet.

Zuschuss durch die Krankenkasse

Ernährungstherapie kann von Krankenkassen bezuschusst werden. Der Unterschied zur Ernährungsberatung besteht darin, dass eine ärztliche Diagnose vorliegt und die Beratung therapiebegleitend in ärztlicher Zusammenarbeit erfolgt. Mögliche Diagnosen sind z.B. Adipositas, Hashimoto, Fettstoffwechselstörungen.

Für die Förderung ist eine ärztliche Diagnose ausreichend. Diese wird auf der Ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung vermerkt und kann von Ihrem Hausarzt, Frauenarzt oder einem anderen Facharzt ausgestellt werden.

Drucken Sie die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung gerne vorab aus und kontaktieren Sie mich für einen Kostenvoranschlag. Beide Unterlagen reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenkasse ein.

Ihre Krankenkasse informiert Sie danach schriftlich über die Höhe des Zuschusses.